Neue Kolumne

 
1. September 2019

Verlust der Invalidenrente

Eine Frau leidet an einem chronischen Schmerzsyndrom bei schweren degenerativen Veränderungen der Lendenwirbelsäule. Es wird ihr deshalb eine volle Invalidenrente zugesprochen. Im Laufe der Jahre wird die Rentenberechtigung mehrmals überprüft und bestätigt. Als die IV-Stelle ein neues medizinisches Gutachten einholt, zeigt sich, dass sich der Gesundheitszustand der Frau nicht verändert hat. Gemäss Gutachten bestehen jedoch Eingliederungschancen. Die Fachärzte attestieren der Frau eine 80%ige Arbeitsfähigkeit bei einer körperlich leichten bis mittelschweren, wechselbelastenden Tätigkeit.

Die IV-Stelle schickt die Frau daraufhin in ein Belastbarkeitstraining, das die Frau nach drei Tagen abbricht. Da die Frau das Training trotz schriftlicher Aufforderung nicht wieder aufnimmt, wird die Rente – wie angedroht – eingestellt. Die Frau wehrt sich dagegen bis vor Bundesgericht. Sie macht geltend, dass sie nunmehr 60 Jahre alt sei und seit bald 20 Jahren infolge einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit eine Invalidenrente beziehe. Sie könne auf dem ersten Arbeitsmarkt – selbst mit Eingliederungsmassnahmen – keine Stelle finden.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und hält fest, eine Rentenbezügerin sei verpflichtet, an allen zumutbaren Massnahmen, die der Eingliederung in das Erwerbsleben dienen, aktiv teilzunehmen. Vorgerücktes Alter und lange Rentenbezugsdauer sprächen für sich allein nicht gegen eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Vielmehr bestehe gemäss Gutachten ein grosses Eingliederungspotential. Die Frau habe vor dem Rentenbezug ganz unterschiedliche Hilfstätigkeiten verrichtet, was auf eine gewisse Flexibilität in Bezug auf künftige Einsatzbereiche hindeute.  

Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»




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