Neue Kolumne
1. Dezember 2015
Heirat unter Zwang
Heirat unter Zwang
Eine in der Schweiz wohnhafte 20-jährige Kosovarin schliesst in Pristina, Republik Kosovo, die Ehe mit einem zwei Jahre älteren Landsmann. Der Mann schickt den Eheschein und weitere Urkunden an das zuständige Amt in der Schweiz und verlangt die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe.
Zur Klärung des Sachverhalts wird die Frau zu einem Gespräch eingeladen. Die Frau berichtet, sie sei mit dem Vorwand eines Ferienaufenthaltes in den Kosovo gelockt worden, wo es dann geheissen habe, es werde geheiratet. Sie sei unter Zwang und Druck von Seiten des Mannes und ihrer eigenen Familie verheiratet worden. Sie fürchte sich vor ihnen und sei von ihnen auch schon geschlagen worden. Aus Angst vor Racheakten taucht sie unter.
Der Mann bestreitet das Vorliegen einer Zwangsheirat, allerdings ohne Erfolg. Das Amt sieht keinen Grund, den schlüssigen Aussagen der Frau keinen Glauben zu schenken und anerkennt die Eheschliessung im Kosovo nicht.
Seit dem 1. Juli 2013 gelten bei Zwangsheiraten neue Bestimmungen. Bei einer Eheschliessung muss der freie Wille der Verlobten überprüft werden. Schliesst ein Ehegatte die Ehe nicht freiwillig, ist die Ehe ungültig. Wer eine Eheschliessung erzwingt, macht sich zudem strafbar.
Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»
Zur Klärung des Sachverhalts wird die Frau zu einem Gespräch eingeladen. Die Frau berichtet, sie sei mit dem Vorwand eines Ferienaufenthaltes in den Kosovo gelockt worden, wo es dann geheissen habe, es werde geheiratet. Sie sei unter Zwang und Druck von Seiten des Mannes und ihrer eigenen Familie verheiratet worden. Sie fürchte sich vor ihnen und sei von ihnen auch schon geschlagen worden. Aus Angst vor Racheakten taucht sie unter.
Der Mann bestreitet das Vorliegen einer Zwangsheirat, allerdings ohne Erfolg. Das Amt sieht keinen Grund, den schlüssigen Aussagen der Frau keinen Glauben zu schenken und anerkennt die Eheschliessung im Kosovo nicht.
Seit dem 1. Juli 2013 gelten bei Zwangsheiraten neue Bestimmungen. Bei einer Eheschliessung muss der freie Wille der Verlobten überprüft werden. Schliesst ein Ehegatte die Ehe nicht freiwillig, ist die Ehe ungültig. Wer eine Eheschliessung erzwingt, macht sich zudem strafbar.
Autorin: Andrea Gisler
erschienen im «Gossauer Info»
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